Gesetze / Personalausweisverordnung
PAuswV§ 36a Ausgabe von Berechtigungszertifikaten für öffentliche Stellen anderer Mitgliedstaaten
Stand: 14.03.2026
Der Bund stellt Berechtigungszertifikate für öffentliche Stellen anderer Mitgliedstaaten zur Verfügung. Die Kommunikation und die Identifizierung der öffentlichen Stellen erfolgt über die einheitlichen Ansprechpartner nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/296.