Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Polizeiausbildungs- und Prüfungsordnung
PAPO§ 1 Geltungsbereich, Grundsätze
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PAPO/1#abs-1 (1) Diese Verordnung regelt die
Zulassung zur Ausbildung,
Ausbildung und
Prüfungen
im Vorbereitungsdienst für die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg (Hochschule). Satz 1 Nummer 1 und 2 gilt für die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PAPO/1#abs-2 (2) Die Hochschule regelt auf der Grundlage ihres Satzungsrechts nähere Vorschriften
über die Ausbildung und die Prüfungen im Vorbereitungsdienst
für den mittleren Polizeivollzugsdienst in einer Lehr- und Prüfungsordnung,
für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in einer Studien- und Prüfungsordnung,
für das Berufspraktikum in jeweils einer Praktikumsordnung und
zum Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren in einer Anerkennungs- und Anrechnungsordnung.