Gesetze / Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
OrdenNachwVAnlage 3 (zu § 7 Abs. 3)
Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
(Inhalt: nicht erfaßtes Muster eines Formblatts,
Fundstelle: BGBl. Teil III 1133-2, S. 20)