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Anlage 3 OrdenNachwV — (zu § 7 Abs. 3)

Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen

Stand: 29.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(Inhalt: nicht erfaßtes Muster eines Formblatts,
Fundstelle: BGBl. Teil III 1133-2, S. 20)