Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland
ORB-Gesetz§ 2
Stand: 30.07.2026
Das Nähere zur Durchführung des Staatsvertrages wird durch ein besonderes Gesetz geregelt.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland
ORB-GesetzStand: 30.07.2026
Das Nähere zur Durchführung des Staatsvertrages wird durch ein besonderes Gesetz geregelt.