§ 2 ORB-Gesetz (Brandenburg)

Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Nähere zur Durchführung des Staatsvertrages wird durch ein besonderes Gesetz geregelt.