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OCG NRW

§ 7 Zugelassene Online-Casinospiele

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/OCG%20NRW/7#abs-1 (1) Inhaberinnen und Inhabern einer Konzession nach diesem Gesetz kann eine Spielerlaubnis nach § 9 für folgende Online-Casinospiele erteilt werden:

1. virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen nach näherer Maßgabe des § 13,

2. Live-Übertragungen von Bankhalterspielen aus einer nach dem Spielbankgesetz NRW vom 29. Mai 2020 (GV. NRW. S. 363) in der jeweils geltenden Fassung konzessionierten Spielbank im Land Nordrhein-Westfalen nach näherer Maßgabe des § 14 und

3. Live-Übertragungen von Bankhalterspielen aus anderen Räumlichkeiten im Land Nordrhein-Westfalen nach näherer Maßgabe des § 15.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/OCG%20NRW/7#abs-2 (2) Die §§ 8 bis 12 finden auf alle Spiele nach Absatz 1 Anwendung.

§ 6 § 8