Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Online-Casinospiel Gesetz NRW
OCG NRW§ 31 Anwendung der Abgabenordnung
Stand: 26.08.2026
Für die Online-Casinospielsteuer gelten, soweit sich aus diesem Gesetz nichts Abweichendes ergibt, sinngemäß die Vorschriften der Abgabenordnung und der Rechtsvorschriften, die zur Durchführung der Abgabenordnung erlassen sind, in der jeweils geltenden Fassung.