Gesetze / Opferanspruchssicherungsgesetz
OASG§ 8 Übergangsvorschrift und Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/OASG/8#abs-1 (1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Forderungen, die vor seinem Inkrafttreten entstanden sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/OASG/8#abs-2 (2) Dieses Gesetz tritt zwei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.