Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Notarverordnung NRW
NotVO NRWTeil 4 Gemeinsame Berufsausübung von Notarinnen und Notaren
Stand: 26.08.2026
Für Teil 4 NotVO NRW liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.