Gesetze / Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
NiSG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 26.05.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NiSG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz regelt den Schutz und die Vorsorge im Hinblick auf schädliche Wirkungen nichtionisierender Strahlung, die durch die Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen verursacht werden können. Es gilt für
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NiSG/1#abs-2 (2) Nichtionisierende Strahlung umfasst
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NiSG/1#abs-3 (3) Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und die auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen sowie die Vorschriften des Medizinprodukterechts bleiben unberührt.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 1 NiSG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Düsseldorf, 11.03.2021 – 7 L 2665/20Zitiert von 3
- VG Ansbach, 26.02.2021 – AN 14 E 21.00061Zitiert von 3
- VGH Hessen, 14.11.2022 – 8 B 806/21
- OVG NRW, 25.01.2022 – 13 B 1465/21
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.