Gesetze / Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
NiSG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 26.05.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NiSG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz regelt den Schutz und die Vorsorge im Hinblick auf schädliche Wirkungen nichtionisierender Strahlung, die durch die Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen verursacht werden können. Es gilt für
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NiSG/1#abs-2 (2) Nichtionisierende Strahlung umfasst
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NiSG/1#abs-3 (3) Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und die auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen sowie die Vorschriften des Medizinprodukterechts bleiben unberührt.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 1 NiSG →
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- VG Düsseldorf, 11.03.2021 – 7 L 2665/20Zitiert von 1
- VGH Hessen, 14.11.2022 – 8 B 806/21
- OVG NRW, 25.01.2022 – 13 B 1465/21
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