Gesetze / Neugliederungsdurchführungsverordnung

NeuGlV

§ 47 Form des Zulassungsantrags

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NeuGlV/47#abs-1 (1) Die für den Zulassungsantrag erforderlichen Unterschriften sind auf Formblättern nach dem Muster der Anlage abzugeben. Jedes Blatt hat die Größe DIN A 4 (210 mm Breite, 297 mm Länge). Die Beschaffung der Unterschriftsblätter obliegt den Antragstellern. Jedes Unterschriftsblatt hat den Zulassungsantrag zu enthalten. Es soll die Bezeichnung des Vertrauensmanns und seines Stellvertreters enthalten; fehlt eine solche Angabe, so gilt der Unterzeichner des ersten Unterschriftsblatts als Vertrauensmann und der Unterzeichner des zweiten Unterschriftsblatts als sein Stellvertreter.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NeuGlV/47#abs-2 (2) Die Unterschriftsblätter sollen mit laufenden Nummern versehen werden.

§ 46 § 48