Gesetze / Landesrecht Sachsen / Naturschutz-Ausgleichsverordnung

NatSchAVO

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NatSchAVO/1#abs-1 (1) Diese Verordnung regelt Inhalt, Art und Umfang der Rechtsfolgen von Eingriffen in Natur und Landschaft. Rechtsfolgen von Eingriffen sind:

1. Ausgleichsmaßnahmen nach § 9 Abs. 2 SächsNatSchG ,

2. Ersatzmaßnahmen nach § 9 Abs. 3 SächsNatSchG ,

3. Ausgleichsabgaben nach § 9 Abs. 4 SächsNatSchG .

Die Prüfung der Rechtsfolgen ist in der Reihenfolge des Satzes 2 vorzunehmen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NatSchAVO/1#abs-2 (2) Soweit § 8a Abs. 1 BNatSchG anwendbar ist, entfällt die Rechtsfolge der Ausgleichsabgabe nach Absatz 1 Nr. 3.

§ 2