Gesetze / Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin"
NatSGSchorfhV§ 6 Verbote
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGSchorfhV/6#abs-1 (1) Im Biosphärenreservat ist es unbeschadet von den ergänzenden Regelungen der Absätze 2, 3 und 4 untersagt:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGSchorfhV/6#abs-2 (2) Über die Verbote des Abs. 1 hinaus ist in den Schutzzonen I und II vorbehaltlich weiterer Regelungen in den Absätzen 3 und 4 untersagt,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGSchorfhV/6#abs-3 (3) In der Schutzzone I ist über die Verbote der Absätze 1 und 2 hinaus untersagt:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGSchorfhV/6#abs-4 (4) Für nachfolgend genannte Gebiete der Schutzzone II gelten folgende ergänzende Verbote: