Gesetze / Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin"
NatSGSchorfhV§ 5 Gebote
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGSchorfhV/5#abs-1 (1) Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gelten folgende Gebote:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGSchorfhV/5#abs-2 (2) Auf den devastierten, ackerbaulich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen der Britzer Platte und der westlichen Schorfheide ist durch geeignete wissenschaftlich begleitete Maßnahmen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wiederherzustellen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGSchorfhV/5#abs-3 (3) Für die Benutzung der Wasserstraßen über die Berufsschiffahrt hinaus ist ein Benutzungskonzept zu erstellen.