Gesetze / Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin"
NatSGSchorfhV§ 3 Schutzzonen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGSchorfhV/3#abs-1 (1) Das Biosphärenreservat wird in die Schutzzonen I bis IV gegliedert:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGSchorfhV/3#abs-2 (2) Die Grenzen der Schutzzonen und die Gebietsnummern gemäß § 4 Abs. 3 sind in der in § 2 Abs. 2 genannten Karte eingetragen. Darüber hinaus sind die Grenzen der Schutzzonen in Karten M 1:10.000 eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde archivmäßig verwahrt werden und auf die Bezug genommen wird. Weitere Ausfertigungen befinden sich bei der Reservatsverwaltung und den Kreisverwaltungen. Bei den genannten Behörden sind die Karten während der Sprechzeiten allgemein zugänglich.