Gesetze / Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Südost-Rügen"
NatSGSORügenV§ 5 Gebote
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGSOR%C3%BCgenV/5#abs-1 (1) Im Biosphärenreservat ist es geboten,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGSOR%C3%BCgenV/5#abs-2 (2) Zur Umsetzung der in Absatz 1 genannten Gebote sowie zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Biosphärenreservates soll ein Pflege- und Entwicklungsplan unter Berücksichtigung von ökologischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Aspekten erstellt werden. Insbesondere soll er enthalten: