Gesetze / Besondere Gebührenverordnung Nagoya-Protokoll

NagProtBGebV

§ 2 Geltung des Bundesgebührengesetzes

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NagProtBGebV/2#abs-1 (1) Die Erhebung und Bemessung von Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung richtet sich im Übrigen nach den Vorschriften des Bundesgebührengesetzes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NagProtBGebV/2#abs-2 (2) Die Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz findet auf die Erhebung von Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung keine Anwendung.

§ 1 § 3