§ 10 Begleitschein
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NachwV%202007/10#abs-1 (1) Der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung nachweispflichtiger Abfälle wird mit Hilfe der Begleitscheine unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter der Anlage 1 geführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NachwV%202007/10#abs-2 (2) Bei der Übergabe von Abfällen aus dem Besitz eines Abfallerzeugers ist für jede Abfallart ein gesonderter Satz von Begleitscheinen zu verwenden, der aus sechs Ausfertigungen besteht. Die Zahl der auszufüllenden Ausfertigungen verringert sich, sobald Abfallerzeuger oder Abfallbeförderer und Abfallentsorger ganz oder teilweise personengleich sind. Bei einem Wechsel des Abfallbeförderers ist die Übergabe der Abfälle dem Übergebenden vom übernehmenden Abfallbeförderer mittels Übernahmeschein in entsprechender Anwendung des § 12 oder in anderer geeigneter Weise zu bescheinigen. Satz 3 gilt entsprechend für die Übergabe der Abfälle an den Betreiber eines Geländes zur kurzfristigen Lagerung oder zum Umschlag und von diesem Betreiber an den weiteren Beförderer.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NachwV%202007/10#abs-3 (3) Von den Ausfertigungen der Begleitscheine sind
bestimmt.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 10 NachwV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Saarland, 13.09.2013 – 3 A 202/11Zitiert von 8
- BVerwG, 15.10.2014 – 9 B 1/14Landesrechtliche Gebühr für die Überprüfung abfallrechtlicher Begleitscheine zulässigZitiert von 4
- BVerwG, 15.10.2014 – 9 B 2.14
- OVG NRW, 18.12.1998 – 20 B 1388/98Zitiert von 4
- BVerwG, 26.04.2007 – 7 C 7.06Zitiert von 10
- VG Greifswald, 25.07.2018 – 3 A 1260/17 HGW
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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05.12.2013 Ausfertigung
§ 10 eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 2013 (BGBl. I 4043)
BGBl. 2013 I S. 4043
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.