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AG TierGesR TierNebR NRW§ 14 Meldepflichten
Stand: 26.08.2026
Unternehmer sind verpflichtet, der Tierseuchenkasse oder den von ihr beauftragten Personen jährlich sowie nach deren Aufforderung die zur Ermittlung der Beitragshöhe erforderlichen Angaben zu machen.