Unternehmer sind verpflichtet, der Tierseuchenkasse oder den von ihr beauftragten Personen jährlich sowie nach deren Aufforderung die zur Ermittlung der Beitragshöhe erforderlichen Angaben zu machen.
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Unternehmer sind verpflichtet, der Tierseuchenkasse oder den von ihr beauftragten Personen jährlich sowie nach deren Aufforderung die zur Ermittlung der Beitragshöhe erforderlichen Angaben zu machen.