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Verordnung zur Aufgabenübertragung im Bereich der Denkmalpflege im Land …

§ 1 Übertragung der Aufgaben als Denkmalfachamt für die Bodendenkmalpflege auf die Stadt Duisburg

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Stadt Duisburg werden für ihr Gebiet die Aufgaben als Denkmalfachamt für die Bodendenkmalpflege übertragen. Sie nimmt insofern abweichend zu § 22 Absatz 2 Satz 1 des Denkmalschutzgesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 662) für ihr Gebiet anstelle des Landschaftsverbandes Rheinland die Aufgaben als Denkmalfachamt für die Bodendenkmalpflege wahr.

§ 2