Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften in Ämter der Besoldungsgruppe A 13
Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften in Ämter der Besoldungsgruppe A 13§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am 1. August 2026 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.