Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften in Ämter der Besoldungsgruppe A 13
Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften in Ämter der Besoldungsgruppe A 13§ 2 Weitere Überleitungsregelungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34551/2#abs-1 (1) Die am 1. August 2026 als Lehrkräfte vorhandenen Beamtinnen und Beamten in Ämtern der Besoldungsgruppe A 13 mit schulform- oder schulstufenbezogenen Lehramtsbefähigungen für die Primarstufe oder für die Sekundarstufe I sowie mit Lehramtsbefähigungen für ein sonderpädagogisches Lehramt, die nach den besonderen fachgesetzlichen Regelungen des Lehrerausbildungsrechts erworben worden sind, sowie die Oberlehrerinnen und Oberlehrer an einer Justizvollzugsanstalt werden in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 mit einer anderen Amtsbezeichnung übergeleitet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34551/2#abs-2 (2) Die Überleitung nach Absatz 1 erfolgt nach Maßgabe der nachstehenden Übersicht:
Überleitungsübersicht
1.
Bisheriges Amt der Besoldungsgruppe A 13 der Anlage 1 (Landesbesoldungsordnung A) des Landesbesoldungsgesetzes in der am 31. Juli 2026 geltenden Fassung
Künftiges Amt der Besoldungsgruppe A 13 der Anlage 1 (Landesbesoldungsordnung A) des Landesbesoldungsgesetzes in der ab 1. August 2026 geltenden Fassung
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung – 6)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für ein sonderpädagogisches Lehramt – 6)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik – 6)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für ein sonderpädagogisches Lehramt – 6)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen – 7)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für ein schulform-
oder schulstufenbezogenes Lehramt an einer allgemeinbildenden Schule, soweit nicht anderweitig eingereiht – 6)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen – 7)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für ein schulform-
oder schulstufenbezogenes Lehramt an einer allgemeinbildenden Schule, soweit nicht anderweitig eingereiht – 6)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen – 7)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für ein schulform-
oder schulstufenbezogenes Lehramt an einer allgemeinbildenden Schule, soweit nicht anderweitig eingereiht – 6)
Oberlehrerin, Oberlehrer
– an einer Justizvollzugsanstalt –
Lehrerin, Lehrer
– im Pädagogischen Dienst im Justizvollzug – 6)
2.
Bisheriges Amt der Besoldungsgruppe A 13 der Anlage 5 (Künftig wegfallende (kw) Ämter) des Landesbesoldungsgesetzes in der am 31. Juli 2026 geltenden Fassung
Künftiges Amt der Besoldungsgruppe A 13 der Anlage 1 (Landesbesoldungsordnung A) des Landesbesoldungsgesetzes in der ab 1. August 2026 geltenden Fassung
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung – 1)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für ein schulform-
oder schulstufenbezogenes Lehramt an einer allgemeinbildenden Schule, soweit nicht anderweitig eingereiht – 6)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I als Fachleiterin oder Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene – 2)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für ein schulform-
oder schulstufenbezogenes Lehramt an einer allgemeinbildenden Schule, soweit nicht anderweitig eingereiht – 6)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik als Fachleiterin oder Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene – 2)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für ein sonderpädagogisches Lehramt – 6)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Lehramtsbefähigung für die Primarstufe und die Sekundarstufe I bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I – 3)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für ein schulform-
oder schulstufenbezogenes Lehramt an einer allgemeinbildenden Schule, soweit nicht anderweitig eingereiht – 6)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung – 3) 4)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für ein schulform-
oder schulstufenbezogenes Lehramt an einer allgemeinbildenden Schule, soweit nicht anderweitig eingereiht – 6)
Realschullehrerin, Realschullehrer
– mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung – 5)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für ein schulform-
oder schulstufenbezogenes Lehramt an einer allgemeinbildenden Schule, soweit nicht anderweitig eingereiht – 6)
Sonderschullehrerin, Sonderschullehrer 5)
Lehrerin, Lehrer
– mit der Befähigung für ein sonderpädagogisches Lehramt – 6)