Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2025/2026
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen …§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34433/1#abs-1 (1) Für die in den Anlagen zu dieser Verordnung bezeichneten Studiengänge wird an den dort genannten Hochschulen die Zahl der Studienplätze in höheren Fachsemestern für das Studienjahr 2025/2026, mithin für das Wintersemester 2025/2026 und für das Sommersemester 2026, nach Maßgabe der Anlagen 1 bis 6 zu dieser Verordnung festgesetzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34433/1#abs-2 (2) Soweit sich die der Festsetzung nach Absatz 1 zu Grunde liegenden Daten wesentlich ändern, wird das für die Hochschulen zuständige Ministerium die Zulassungszahlen durch Rechtsverordnung, die rückwirkend in Kraft tritt, neu festsetzen.