Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über den Betrieb von Forschungsinformationssystemen
Verordnung über den Betrieb von Forschungsinformationssystemen§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Betrieb von Forschungsinformationssystemen vom 19. August 2020 (GV. NRW. S. 759) außer Kraft.
Die Ministerin
für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalens