Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Ermächtigung des für Justiz zuständigen Ministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen zur elektronischen Aktenführung
Verordnung über die Ermächtigung des für Justiz zuständigen Ministeriums zum Erlass von …§ 2
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister der Justiz