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§ 2 Verordnung über die Ermächtigung des für Justiz zuständigen Ministeriums zum Erlass von … (Nordrhein-Westfalen)

Verordnung über die Ermächtigung des für Justiz zuständigen Ministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen zur elektronischen Aktenführung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 31.01.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister der Justiz