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MI-Satzung§ 14 Evaluierung
Stand: 26.08.2026
Die ZAK überprüft spätestens alle drei Jahre diese Satzung unter besonderer Berücksichtigung
1. der aus der praktischen Anwendung dieser Satzung gewonnenen Erfahrungen;
2. der technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Regulierungsbereich;
3. der Bedeutung einzelner Medienintermediäre für die öffentliche Meinungsbildung;
4. der ko-regulativen Entwicklungen wie z. B. branchenweiter Selbstverpflichtungen;
5. die Entwicklung der Transparenz- und Diskriminierungsforschung;
6. der Entwicklung von Forschung und Wissenschaft im Bereich der Datenanalyse, der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens.