Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / MI-Satzung
MI-Satzung§ 15 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 2024 übereinstimmende Satzungen nicht von allen Landesmedienanstalten erlassen und veröffentlicht worden, wird diese Satzung gegenstandslos. Der/die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) veröffentlicht im Internetauftritt unter der Dachmarke „die medienanstalten“, ob alle Landesmedienanstalten innerhalb der Frist des Satzes 2 übereinstimmende Satzungen erlassen und veröffentlicht haben.
Düsseldorf, den 6. September 2024
Der Direktor
der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen
Dr. Tobias S c h m i d
[1] Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17. September 2015, S. 1).