Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / MI-Satzung
MI-Satzung§ 1 Zweck und Zielsetzung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34158/1#abs-1 (1) Diese Satzung regelt gemäß § 96 MStV Einzelheiten zur inhaltlichen und verfahrensmäßigen Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften zur Regulierung von Medienintermediären und Anbietern von Medienintermediären (§§ 91 bis 95 MStV).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34158/1#abs-2 (2) Diese Satzung dient der Sicherung der Meinungsvielfalt (Angebots- und Anbietervielfalt).
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34158/1#abs-3 (3) Die Orientierungsfunktion von Medienintermediären für die jeweiligen Nutzerkreise ist bei Anwendung dieser Satzung zu berücksichtigen.