Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Medienstaatsvertrag
MStV§ 96 Satzungen und Richtlinien
Stand: 02.08.2026
Die Landesmedienanstalten regeln durch gemeinsame Satzungen und Richtlinien Einzelheiten zur Konkretisierung der sie betreffenden Bestimmungen dieses Unterabschnitts. Dabei ist die Orientierungsfunktion der Medienintermediäre für die jeweiligen Nutzerkreise zu berücksichtigen.