Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 439
Verordnung über die verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeiten für Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz
11 Normen · Ausgangsfassung vom 01.07.2024 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 7 — Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Minden | 1 |
| § 9 — Unanwendbarkeit der Verordnung, Übergangsregelung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Zuständigkeit für Streitigkeiten nach dem Asylgesetz
- § 2 Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Aachen
- § 3 Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Arnsberg
- § 4 Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
- § 5 Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen
- § 6 Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Köln
- § 7 Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Minden
- § 8 Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Münster
- § 9 Unanwendbarkeit der Verordnung, Übergangsregelung
- § 10 Evaluation
- § 11 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
09.12.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.12.2024
GV. NRW. S. 1177
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).