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QualiAufLG2.1Justiz

§ 7 Dienstleistungsauftrag

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Nach Abschluss des Aufstiegslehrgangs bis zum Zeitpunkt des Bestehens der Aufstiegsprüfung kann den Beamtinnen und Beamten, sofern ihr Leistungsstand dies zulässt, ein Dienstleistungsauftrag in Ämtern der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des Justizdienstes erteilt werden. Eine Beauftragung mit Rechtspflegeraufgaben im Sinne des Rechtspflegergesetzes ist ausgeschlossen.

§ 6 § 8