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QualiAufLG2.1Justiz§ 13 Ausschluss von der mündlichen Prüfung
Stand: 26.08.2026
Sind mindestens zwei Aufsichtsarbeiten mit ,,mangelhaft" oder ,,ungenügend" bewertet worden, so ist der Prüfling von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und hat die Aufstiegsprüfung nicht bestanden.