Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Zustimmung zu der Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Land Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Zustimmung zu der Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Land …§ 1 Zustimmung zur Vereinbarung
Stand: 26.08.2026
Der Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Land Nordrhein-Westfalen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche sowie den (Erz-) Diözesen Köln, Paderborn, Münster, Aachen und Essen in der Fassung der Anlage zu diesem Gesetz wird zugestimmt.