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Gesetz zur Zustimmung zu der Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Land …

§ 1 Zustimmung zur Vereinbarung

Stand: 09.02.2024

Nordrhein-Westfalen

Der Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Land Nordrhein-Westfalen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche sowie den (Erz-) Diözesen Köln, Paderborn, Münster, Aachen und Essen in der Fassung der Anlage zu diesem Gesetz wird zugestimmt.

→§ 2