Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im …§ 2 Inkrafttreten, Berichtspflicht
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Ministerin
für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen