Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im …

§ 1 Lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Organisationseinheiten, deren Aufgaben die Aufrechterhaltung des Betriebs und der Funktionsfähigkeit der Informations- und Kommunikationstechnik sind und deren Ausfall die Tätigkeit der obersten Landesbehörden sowie der zu ihrem Geschäftsbereich gehörenden lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen unmittelbar erheblich beeinträchtigen würde.

§ 2