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Datenschutzsatzung§ 3 Rechtsstellung der Mitarbeiter
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33875/3#abs-1 (1) Die Datenschutzbeauftrage/der Datenschutzbeauftragte entscheidet über die Auswahl ihrer/seiner Mitarbeiter, welche allein ihrer/seiner Weisung unterstehen. Die Direktorin/Der Direktor schließt die Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern der Datenschutzbeauftragten/des Datenschutzbeauftragten. In den Arbeitsverträgen ist zu regeln, dass die Mitarbeit bei der Datenschutzbeauftragten/dem Datenschutzbeauftragten unter ihrer/seiner Leitung und frei von Weisungsbefugnissen der Organe der Landesanstalt für Medien NRW erfolgt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33875/3#abs-2 (2) Soweit Mitarbeiter im Einvernehmen mit der Datenschutzbeauftragten/dem Datenschutzbeauftragten arbeitsvertraglich vorübergehend oder projektbezogen mit anderen Aufgaben in der Landesanstalt für Medien NRW betraut werden, erfüllen sie diese Aufgaben unter der Leitung und Weisung der Direktorin/des Direktors oder einer/ eines von der Direktorin/von dem Direktor Beauftragten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33875/3#abs-3 (3) Soweit Mitarbeiter im Einvernehmen mit der Landesanstalt für Medien NRW vorübergehend und/oder projektbezogen mit Aufgaben der Datenschutzaufsicht betraut werden, erfüllen sie diese Aufgaben unter der Leitung und Weisung der Datenschutzbeauftragten/des Datenschutzbeauftragten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33875/3#abs-4 (4) In den Fällen des Absatzes 2 und 3 entscheiden die Datenschutzbeauftragte/der Datenschutzbeauftragte und der oder die jeweilige Dienstvorgesetzte des Mitarbeiters einvernehmlich über die Genehmigung von Anträgen auf Dienstbefreiung (Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Arbeitszeitverkürzung, Freizeitausgleich).
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33875/3#abs-5 (5) Die Mitarbeiter der Datenschutzbeauftragten/des Datenschutzbeauftragten dürfen keine anderen Aufgaben bei Rundfunkanbietern nach dem LMG NRW oder mit ihnen verbundenen Unternehmen ausüben.