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Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-WestfalenAnlage 2 Anlage 3 - Dienst- und Geschäftsanweisung für den Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienst
Stand: 26.08.2026
Für Anlage 2 Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.