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Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen§ 23 Änderungen der Geschäftsordnung
Stand: 26.08.2026
Über Änderungen dieser Geschäftsordnung beschließen die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung kann von jedem Mitglied gestellt werden.