Über Änderungen dieser Geschäftsordnung beschließen die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung kann von jedem Mitglied gestellt werden.
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Über Änderungen dieser Geschäftsordnung beschließen die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung kann von jedem Mitglied gestellt werden.