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# § 5 NW_33501 (Nordrhein-Westfalen) — Anforderungen an die Stellungnahme der Clearingstelle

MFGVO  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Stellungnahme der Clearingstelle Mittelstand soll mögliche Auswirkungen der Maßnahme auf die Wettbewerbssituation, Kosten, Verwaltungsaufwand oder Arbeitsplätze in den Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft darlegen und bewerten.

(2) Dabei sollen auch die Auswirkungen der Maßnahme auf die Nachhaltigkeit und die Ressourceneffizienz im Mittelstand im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Gesamtfolgenabschätzung berücksichtigt werden.

(3) Die Stellungnahme soll in der Regel auch Regelungsvorschläge beinhalten, durch die mögliche nachteilige Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen verringert oder vermieden werden, ohne dass die grundsätzlichen Regelungsziele des jeweiligen Gesetzes- oder Verordnungsvorhabens in Frage gestellt werden.

(4) Abweichende Stellungnahmen einzelner Verfahrensbeteiligter sind darzustellen.

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Zitiervorschlag: § 5 NW_33501 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33501/5

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