Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / MFGVO

MFGVO

§ 1 Ziele des Clearingverfahrens

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33501/1#abs-1 (1) Gegenstand des Clearingverfahrens ist die Überprüfung und Klärung der

Mittelstandsverträglichkeit wesentlich mittelstandsrelevanter Rechtsvorschriften und Vorhaben gemäß § 6 Absatz 1 und 2 des Mittelstandsförderungsgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 673) in der jeweils geltenden Fassung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33501/1#abs-2 (2) Die Erfüllung dieser Aufgabe obliegt der Clearingstelle Mittelstand, die außerhalb der Landesregierung angesiedelt ist. Sie erarbeitet zu den jeweiligen Vorhaben Stellungnahmen für die Landesregierung.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33501/1#abs-3 (3) Die Stellungnahmen dienen der Beratung der Landesregierung. Ziel ist es, die Interessen der mittelständischen Wirtschaft und der dort Beschäftigten rechtzeitig kennen zu lernen, so weit wie möglich und geboten zu berücksichtigen und so Konflikte zu vermeiden.

§ 2