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Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation

§ 11 Praktischer Prüfungsteil

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Besichtigung in einem Unternehmen, für das der Unfallversicherungsträger zuständig ist. In dem ausgewählten Unternehmensteil darf die AP i. V. noch nicht tätig geworden sein. Die Besichtigung dauert in der Regel je AP i. V. 45 Minuten zuzüglich Vor- und Nachgespräch. Über das Ergebnis der Besichtigung hat die

AP i. V. innerhalb einer Bearbeitungszeit von 75 Minuten selbstständig einen schriftlichen Besichtigungsbericht (ggf. eine zu treffende Anordnung) zu fertigen, der dem Prüfungsausschuss vorzulegen ist.

§ 10 § 12