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KlAnG

§ 10 Aufgaben des Landesamtes fürNatur, Umwelt und Klima

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima hat auf dem Gebiet des Klimawandels und der Klimafolgenanpassung insbesondere folgende Aufgaben:

1. Erarbeitung, fortlaufende Aktualisierung und Veröffentlichung der Ergebnisse des Klimafolgen- und Anpassungsmonitorings nach § 9 Absatz 2,

2. Erarbeitung und Bereitstellung von wissenschaftlichen Datengrundlagen und Instrumenten zur Unterstützung der Akteure der Klimaanpassung und

3. Erstellung von Fachbeiträgen zu Klimawandel und Klimaanpassung für die Regionalplanung.

§ 9 § 11