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Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen

§ 9 Beirat

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das für Klimaschutz zuständige Ministerium setzt einen Beirat ein, der die Klimaschutzpolitik in Nordrhein-Westfalen beratend begleitet. Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Bereiche des Landes.

§ 8 § 10