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Satzung zu europäischen Produktionen gemäß § 77 Medienstaatsvertrag§ 1 Zweck, Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33142/1#abs-1 (1) Zweck dieser Satzung ist die Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum und die Förderung von europäischen Film- und Fernsehproduktionen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33142/1#abs-2 (2) Diese Satzung gilt für Anbieter und Anbieterinnen fernsehähnlicher Telemedien nach Maßgabe des § 1 Abs. 7 MStV.