Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung zu europäischen Produktionen gemäß § 77 Medienstaatsvertrag

Satzung zu europäischen Produktionen gemäß § 77 Medienstaatsvertrag

§ 1 Zweck, Geltungsbereich

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33142/1#abs-1 (1) Zweck dieser Satzung ist die Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum und die Förderung von europäischen Film- und Fernsehproduktionen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33142/1#abs-2 (2) Diese Satzung gilt für Anbieter und Anbieterinnen fernsehähnlicher Telemedien nach Maßgabe des § 1 Abs. 7 MStV.

§ 2