(1) Zweck dieser Satzung ist die Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum und die Förderung von europäischen Film- und Fernsehproduktionen.
(2) Diese Satzung gilt für Anbieter und Anbieterinnen fernsehähnlicher Telemedien nach Maßgabe des § 1 Abs. 7 MStV.