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Satzung über die Schlichtungsstelle gemäß § 99 Medienstaatsvertrag§ 7 Beteiligten
Stand: 26.08.2026
Beteiligte des Schlichtungsverfahrens sind
1. als Antragsteller
a) der Beschwerdeführer i.S.d. § 10a Telemediengesetz oder
b) der beschwerte Nutzer und
2. als Antragsgegner der Anbieter des Video-Sharing-Dienstes.
Die in Satz 1 Buchstabe a) genannte Person, die nicht Antragsteller ist, ist zum Schlichtungsverfahren beizuladen.
1. Unterabschnitt:
Einleitung des Schlichtungsverfahrens